
Entlastungsbetrag in der häuslichen Pflege
Pflegebedürftige und Angehörige erhalten bis zu 131 € monatlich zur Entlastung – verständlich erklärt und einfach nutzbar.
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege – auch mit Pflegegrad 1 – haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € (1.572 € jährlich). Dieser Betrag dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit.
Gut zu wissen:
Nicht genutzte Beträge werden automatisch in die Folgemonats übertragen und können bis Mitte des Folgejahres verwendet werden.
Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Leistungen ambulanter Pflegedienste (Pflegegrad 2–5: keine Selbstversorgung)
- Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Wünschen Sie eine Beratung zum Entlastungsbetrag?
Lassen Sie sich beraten. Wir erklären gerne die Details für Sie und klären Ihre individuellen Ansprüche und Möglichkeiten.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Diese Angebote helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange zuhause zu leben und entlasten Angehörige.
- Betreuungsangebote durch geschulte Ehrenamtliche
- Praktische Alltagshilfen und Dienstleistungen
- Beratung und Entlastung für pflegende Angehörige
Wie erfolgt die Kostenerstattung?
Für die Erstattung müssen Belege bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen eingereicht werden.
Auch Unterkunft und Verpflegung bei Tages- oder Nachtpflege können aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden.
Umwandlungsanspruch
Bis zu 40 % des ambulanten Sachleistungsbetrags können nach §45b SGB XI für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden – sofern sie nicht für Pflegesachleistungen genutzt wurden.
Tipp:
Nutzen Sie den Umwandlungsanspruch, um mehr Flexibilität bei der Pflegegestaltung zu gewinnen.
Unterstützung beim Umwandlungsanspruch?
Füllen Sie das Formular aus, um ein Formular für den Umwandlungsanspruch zu erzeugen