Der Entlastungsbetrag

Bis zu 131 € monatlich zur Entlastung im Alltag – einfach erklärt und sofort nutzbar für Pflegebedürftige und Angehörige.

Anspruch auf den Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege – auch Pflegegrad 1 – haben Anspruch auf 131 € monatlich (1.572 € pro Jahr) zur Entlastung des Alltags und Unterstützung der Selbstständigkeit.

Gut zu wissen:

Nicht verbrauchte Beträge werden automatisch übertragen und können bis Mitte des Folgejahres genutzt werden.

Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Unterstützung durch ambulante Pflegedienste
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach Landesrecht)

Beratung gewünscht?

Wir erklären Ihnen die Details, prüfen Ihren Anspruch und unterstützen Sie bei der Nutzung des Entlastungsbetrags.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Diese Angebote ermöglichen ein möglichst selbstständiges Leben zuhause und entlasten Angehörige.

  • Betreuungsangebote durch geschulte Ehrenamtliche
  • Praktische Alltagshilfen und Assistenzleistungen
  • Beratung und Entlastung für pflegende Angehörige

Wie erfolgt die Kostenerstattung?

Rechnungen und Nachweise werden bei der Pflegekasse eingereicht. Unterkunft und Verpflegung in Tagespflegeeinrichtungen können ebenfalls erstattet werden.

Umwandlungsanspruch

Bis zu 40 % des ambulanten Sachleistungsbetrags können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden – wenn sie nicht für Pflegesachleistungen benötigt wurden.

Tipp:

Nutzen Sie ihn für mehr Flexibilität bei der Pflegegestaltung.

Formular für den Umwandlungsanspruch

Erstellen Sie mit wenigen Klicks Ihr Formular für den Umwandlungsanspruch.